Ausgabe 07-08/2026
Dr. iur. Martina Dörflinger, Leiterin der FTT
Dr. med. vet. Claudia Schmied-Wagner, Dip. ECAWBM (AWSEL), Fachtierärztin für Tierhaltung, Tierschutz und Verhaltensmedizin, wissenschaftliche Mitarbeiterin der FTT
„TiERWiSSEN.at“ – die neue Informationsplattform zum bundesweiten Sachkundenachweis für Tierhalter*innen.
Tierhalter*innen brauchen für die Haltung von Tieren entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Tiere gut zu halten und das Wohlbefinden der Tiere zu sichern. Deshalb hat der Gesetzgeber Regelungen im Tierschutzgesetz (TSchG) getroffen, die verlangen, dass sich Personen, welche Hunde, Reptilien, Amphibien oder spezielle Papageienvögel neu halten möchten, eine entsprechende Sachkunde aneignen müssen. Auf „TiERWiSSEN.at“ finden Sie alle Informationen zum bundesweiten Sachkundenachweis.
§ 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz besagt, dass wer ab 1. Juli 2026 die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln – mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche – anstrebt, einen Nachweis der Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von vier Stunden vor Aufnahme der Haltung dieser Tiere vorweisen muss.

Die vierstündigen Theoriekurse für Tierhalter*innen umfassen folgende Inhalte: Zu Beginn wird auf Fragen hingewiesen, mit denen diese sich bereits vor der Anschaffung eines Tiers befassen sollen. In der Folge wird essenzielles Wissen zu den Bedürfnissen der Tiere sowie speziell zur Haltung, Ernährung und Pflege der Tiere vermittelt. Weiters werden Informationen zur Gefahrenvermeidung und zum sicheren Umgang mit den Tieren zur Verfügung gestellt. Auch auf die relevanten Rechtsvorschriften wird verwiesen.
Die Unterlagen zum bundesweiten Sachkundekurs wurden im Auftrag des BMASGPK von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz (FTT) erstellt. Es liegt für die betroffenen Tierarten bzw. Tiergruppen jeweils eine Präsentation als auch ein dazugehöriges Skriptum vor. Durchgeführt werden die Kurse in den Bundesländern. Es werden entsprechende Trainer*innen von den Landesregierungen namentlich veröffentlicht. Die Kurse sind von den angehenden Tierhalter*innen in dem Bundesland zu absolvieren, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll. Die Kurse gelten bundesweit.
Die Unterlagen für die Sachkundekurse stehen auf der Website von „TiERWiSSEN“ zum Download bereit:
| Hunde | https://tierwissen.at/hunde/ |
| Reptilien und Amphibien | https://tierwissen.at/reptilien-amphibien/ |
| Papageienvögel | https://tierwissen.at/papageien |
Halter*innen von Hunden haben zusätzlich innerhalb eines Jahrs nach Aufnahme der Haltung eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund nachzuweisen. Hundehalter*in ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtier-Datenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier gehalten wird. Darüber hinaus darf der/die Hundehalter*in den Hund nur durch Personen beaufsichtigen, verwahren oder führen lassen, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.
GUT ZU WISSEN:
Was gilt, wenn in einzelnen Bundesländern bereits Sachkundekurse für Hunde bzw. Reptilien und Amphibien aufgrund landesrechtlicher Vorgaben absolviert wurden?
In vielen Bundesländern bestand bereits bisher aufgrund sicherheitspolizeilicher Regelungen das Erfordernis des Erwerbs eines Sachkundenachweises für Hunde sowie in Wien ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Exoten. Tierhalter*innen, die solche Kurse bereits absolviert haben oder bis zum 30.06.2027 absolvieren, brauchen keinen zusätzlichen Kurs für die bundesweite Sachkunde mehr. Inwieweit zukünftig bei Absolvierung des bundesweiten Sachkundenachweises zusätzlich noch die Absolvierung weiterer Stunden zur Abdeckung der sicherheitspolizeilichen Vorgaben der einzelnen Bundesländer erforderlich sein wird, wird von den Bundesländern geregelt.
Was gilt speziell für Tierärzt*innen?
Tierärzt*innen sind vom Erfordernis des Erwerbs des Sachkundenachweises ausgenommen. Als Vortragende von Theoriekursen sind Tierärzt*innen fachlich aufgrund des Studiums der Veterinärmedizin geeignet. Die für die jeweiligen Tiere zusätzlich geforderte praktische Erfahrung liegt vor, wenn Sie im Rahmen einer langjährigen Tätigkeit Erfahrung im Umgang mit den vom Kurs umfassten Tieren nachweisen können. Es dürfen keine rechtskräftigen Bestrafungen aufgrund einschlägiger tierschutzrelevanter Verstöße vorliegen. Als fachlich geeignet für die Durchführung der Praxiseinheit für den Sachkundenachweis bei Hunden angeführt werden in den Erläuterungen zur Verordnung Tierärzt*innen, die über eine fachspezifische Zusatzausbildung im Bereich der Verhaltensmedizin verfügen. Um als Vortragende / Vortragender für den bundesweiten Sachkundenachweis tätig zu sein, müssen geeignete Personen von der jeweils zuständigen Landesregierung namentlich veröffentlicht werden.

Kontakt
Informationsplattform „TiERWiSSEN“, Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, www.tierwissen.at, info@tierwissen.at



