Ausgabe 09/2026
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Der Fall des Katers „Schmotzer“ betrifft längst nicht mehr nur das Schicksal eines einzelnen verletzten Tiers. Er berührt eine grundlegende Frage, die weit über den Einzelfall hinausreicht: Wie ernst nimmt Österreich den gesetzlichen Schutz verletzter Tiere – und wie konsequent wird dieser Schutz durchgesetzt?
Die rechtliche Bewertung dieses Falls wird Maßstäbe für künftige vergleichbare Situationen setzen. Bleibt die eigenmächtige Tötung eines verletzten Tiers durch Privatpersonen rechtlich ungeklärt oder wird sie als unproblematisch wahrgenommen, entsteht die Gefahr, dass sich ein solches Verhalten wiederholt. Rechtssicherheit ist deshalb nicht nur für die unmittelbar Beteiligten notwendig, sondern auch für den Schutz von Tieren insgesamt.
Im Kern geht es um eine Grundsatzfrage: Gilt der gesetzliche Schutz verletzter Tiere uneingeschränkt oder gibt es Graubereiche, die eigenmächtiges Handeln rechtfertigen? Das Tierschutzgesetz begründet klare Pflichten und eine eigenständige Verantwortung gegenüber Tieren. Besondere Bedeutung ist einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom März 2026 beizumessen: Darin stellte der VwGH ausdrücklich fest, dass die Tötung eines Tiers ohne vernünftigen Grund nach § 6 TSchG eigenständig zu beurteilen ist und nicht automatisch durch eine strafrechtliche Entscheidung nach § 222 StGB mitabgedeckt wird.
Ein strafrechtlicher Freispruch beantwortet also nicht automatisch die Frage, ob auch sämtliche Verpflichtungen aus dem Tierschutzgesetz eingehalten wurden. Genau hier sehen wir offene Punkte, die einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die generalpräventive Wirkung dieses Verfahrens ist von erheblicher Bedeutung – ebenso wie die Aufarbeitung des konkreten Geschehens.
Damit aus diesem Fall Lehren für die Zukunft gezogen werden können, muss die gesellschaftliche und politische Diskussion auf die Sachebene zurückkehren – nicht Emotionen oder persönliche Angriffe, sondern die sorgfältige Prüfung der rechtlichen und tierschutzfachlichen Aspekte müssen im Mittelpunkt stehen.
Daher ist es richtig und notwendig, dass nach massivem Druck der Öffentlichkeit und auch durch unsere Initiative die zuständigen Behörden den Sachverhalt neuerlich und umfassend unter allen tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten prüfen. Erste Rückmeldungen der Tierschutzombudsstelle Tirol sowie die angekündigte Befassung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel mit der Causa und den strafrechtlichen Aspekten zeigen, dass die offenen Fragen ernst genommen werden.
Der Fall „Schmotzer“ darf nicht mit Zweifeln an der Anwendung des Tierschutzrechts enden. Wo berechtigte Fragen bestehen, müssen sie beantwortet werden – im Interesse des Rechtsstaats, der Rechtssicherheit und eines wirksamen Tierschutzes.
Mag. Kurt Frühwirth
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer