Magazin

Wer ein Tier hält, übernimmt Verantwortung!

Verfasst von
office@tieraerzteverlag.at
Veröffentlicht am
26.08.26

Inhaltsverzeichnis

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Ausgabe 07-08/2026

Dr. iur. Martina Dörflinger, Leiterin der FTT
Dr. med. vet. Claudia Schmied-Wagner, Dip. ECAWBM ­(AWSEL), Fachtierärztin für Tierhaltung, Tierschutz und ­Verhaltensmedizin, wissenschaftliche Mitarbeiterin der FTT

Tierhalter*innen brauchen für die Haltung von ­Tieren entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Tiere gut zu halten und das Wohlbefinden der Tiere zu sichern. Deshalb hat der Gesetz­geber Regelungen im Tierschutzgesetz (TSchG) ge­troffen, die verlangen, dass sich Personen, welche Hunde, Reptilien, Amphibien oder spezielle Papageienvögel neu halten möchten, eine entsprechende Sachkunde aneignen ­müssen. Auf „TiERWiSSEN.at“ finden Sie alle Informationen zum bundesweiten Sachkundenachweis.

§ 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz besagt, dass wer ab 1. Juli 2026 die ­Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder Papageien­vögeln – mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Platt­schweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche – anstrebt, einen Nachweis der Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von vier Stunden vor Aufnahme der Haltung dieser Tiere vorweisen muss.

Die vierstündigen Theoriekurse für Tierhalter*innen umfassen folgende Inhalte: Zu Beginn wird auf Fragen hingewiesen, mit ­denen diese sich bereits vor der Anschaffung eines Tiers befassen sollen. In der Folge wird essenzielles Wissen zu den Bedürfnissen der Tiere sowie speziell zur Haltung, Ernährung und Pflege der Tiere vermittelt. Weiters werden Informationen zur Gefahrenvermeidung und zum sicheren Umgang mit den Tieren zur Verfügung gestellt. Auch auf die relevanten Rechtsvorschriften wird verwiesen.

Die Unterlagen zum bundesweiten Sachkundekurs wurden im Auftrag des BMASGPK von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz (FTT) erstellt. Es liegt für die be­troffenen Tierarten bzw. Tiergruppen jeweils eine Präsentation als auch ein dazugehöriges Skriptum vor. Durchgeführt werden die Kurse in den Bundesländern. Es werden entsprechende Trainer*innen von den Landesregierungen namentlich veröffentlicht. Die Kurse sind von den angehenden Tierhalter*innen in dem Bundesland zu absolvieren, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll. Die Kurse gelten bundesweit.

Die Unterlagen für die Sachkundekurse stehen auf der Website von „TiERWiSSEN“ zum Download bereit:

Die einheitlichen Vortragsunterlagen der FTT sind verpflichtend für die Kurse zu verwenden.

Halter*innen von Hunden haben zusätzlich innerhalb eines Jahrs nach Aufnahme der Haltung eine zweistündige Praxis­einheit mit dem eigenen Hund nachzuweisen. Hundehalter*in ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtier-Datenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier gehalten wird. ­Darüber hinaus darf der/die Hundehalter*in den Hund nur durch Personen beaufsichtigen, verwahren oder führen lassen, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.

Kontakt

Informationsplattform „TiERWiSSEN“, Fachstelle für tier­gerechte Tierhaltung und Tierschutz, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, www.tierwissen.at, info@tierwissen.at