Dr. Sophie Hanak
Vetjournal 02/2026
Die Positronen-Emissions-Tomographie hält langsam Einzug in die Kleintiermedizin. Während PET/CT funktionelle und anatomische Bildgebung vereint, stellt ihr Einsatz Tierkliniken vor neue organisatorische und regulatorische Aufgaben. Wie sich diese Methoden sicher in den klinischen Alltag integrieren lassen, zeigt ein Blick auf aktuelle Erfahrungen aus der Veterinärmedizin.
Die Positronen-Emissions-Tomographie in Kombination mit der Computertomographie (PET/CT) ist in der Humanmedizin seit vielen Jahren ein etabliertes bildgebendes Verfahren, während ihr Einsatz in der Kleintiermedizin noch vergleichsweise neu ist. „PET/CT ist ein hybrides bildgebendes Verfahren, das Funktion und Anatomie in einer Untersuchung verbindet“, erklärt Sibylle Kneissl von der Vetmeduni Wien und verweist damit auf den zentralen diagnostischen Vorteil dieser Technologie. „Die PET/CT ist aufgrund der kurzlebigen Isotope und ihres aufwendigen Herstellungsprozesses technisch anspruchsvoll und kostenintensiv und daher nur in spezialisierten Kliniken realisierbar“, ergänzt Miriam Kleiter, ebenfalls von der Vetmeduni Wien.
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien wird Nuklearmedizin bei Kleintieren aktuell in Form der Single Photon Emission Computed Tomography (SPECT) eingesetzt. Dieses Verfahren erlaubt, ähnlich wie die PET, die Darstellung funktioneller Prozesse im Körper, wobei nicht anatomische Strukturen, sondern Stoffwechselvorgänge und biologische Aktivität im Vordergrund stehen. Im Gegensatz zur PET, die auf der Koinzidenzdetektion zweier 511-keV-Annihilationsphotonen nach Positronenemission beruht, detektiert SPECT einzelne Gammaphotonen niedrigerer Energie, beispielsweise 140 keV bei Technetium-99m. Siegfried Kosik von der Veterinärmedizinischen Universität erläutert: „SPECT ist ein nuklearmedizinisches bildgebendes Verfahren, bei dem nicht die Anatomie, sondern die Funktion beziehungsweise der Stoffwechsel von Geweben dargestellt wird.“ Das Bilddetail ist im Vergleich zur PET/CT geringer, dennoch liefert das Verfahren wertvolle Informationen über Durchblutung, Knochenumbau oder Organfunktion. In beiden Verfahren wird dem Patienten ein Radiopharmakon verabreicht (Technetium-99m bei SPECT oder Fluor-18 bei PET), das sich im Körper entsprechend der biologischen Aktivität verteilt. Eine um den Körper rotierende Gammakamera misst bei SPECT die ausgesandten Photonen, die anschließend rechnergestützt farbkodiert dargestellt werden. Bei PET/CT messen PET-Detektoren die Annihilationsphotonen.
Technik mit Nebenwirkungen – neue Anforderung im Klinikalltag
Mit dem zunehmenden Einsatz nuklearmedizinischer Verfahren verändern sich auch die Anforderungen an den klinischen Alltag für Tierärztinnen, Tierpflegerinnen und medizinisch-technisches Personal. „Tätigkeiten mit Strahlenquellen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig, wobei die zuständigen Behörden die Strahlenschutzunterlagen vor Aufnahme der Tätigkeit prüfen. Für Strahlenschutzbeauftragte bestehen klar geregelte Anforderungen an Aus- und Fortbildungen“, so Kneissl. In der praktischen Umsetzung gewinnen insbesondere Arbeitsorganisation und Rotationsmodelle an Bedeutung, da die Strahlenexposition stark von der jeweiligen Aufgabe abhängt, etwa bei der Injektion des Radiopharmakons oder im Umgang mit dem Patienten.

Höhere Strahlenbelastung durch gezielten Workflow mindern
Messungen zeigen, dass die Strahlenbelastung des Fachpersonals bei nuklearmedizinischen Untersuchungen in der Veterinärmedizin zwar unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt, jedoch höher ist als in der Humanmedizin. Kosik gibt die durchschnittliche Exposition mit etwa 8,6 Mikrosievert pro Patient in der Veterinärmedizin und rund 5,5 Mikrosievert in der Humanmedizin an. Zum Vergleich liegt die natürliche Hintergrundstrahlung in Österreich bei etwa 2.000 bis 2.500 Mikrosievert pro Jahr, während der gesetzliche Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen bei 20.000 Mikrosievert (20 mSv) pro Jahr liegt. „Die Notwendigkeit der Fixierung beziehungsweise die Allgemeinnarkose ist der Hauptgrund für die höhere Strahlenbelastung in der Veterinärmedizin“, erklärt Kosik. Effiziente Dosisreduktion lässt sich insbesondere durch verkürzte Kontaktzeiten, größeren Abstand, geeignete Abschirmhilfen und einen optimierten Workflow erreichen.
Aus strahlenschutzrechtlicher Sicht gelten insbesondere jene Arbeitsschritte als kritisch, die mit geringem Abstand und längerer Aufenthaltsdauer in unmittelbarer Nähe des Patienten verbunden sind. „Dazu zählen die Dosisvorbereitung und Injektion, bei denen sich Hände und Körper nahe an der Strahlenquelle befinden, ebenso wie Fixierung, Lagerung und Monitoring; insbesondere, wenn die Injektion bereits erfolgt ist“, sagt Kneissl. Auch die Aufenthaltsdauer und die Nähe während der Aufwachphase oder beim Umlagern des Tiers tragen wesentlich zur Strahlenbelastung bei. Hinzu kommt der Umgang mit Ausscheidungen wie Urin, Blut oder Erbrochenem sowie mit undichten Kathetern. Auch der Aufenthalt im sogenannten Uptake-Bereich, also jenem definierten Raum, in dem sich der Patient nach der Injektion des Radiopharmakons aufhält, ist strahlenschutzrechtlich relevant.
„Der Einsatz nuklearmedizinischer Verfahren verlangt strukturierte Strahlenschutzprozesse“, betont Kneissl. Grundsätzlich lassen sich viele der in der Humanmedizin etablierten standardisierten Abläufe und Strahlenschutzkonzepte auf die Kleintiermedizin übertragen. Gleichzeitig stößt die Übertragbarkeit dort an Grenzen, wo eine enge Nähe zum Patienten unvermeidbar ist. „Anders als in der Humanmedizin muss das Personal nahe am Patienten sein, weil die Allgemeinnarkose ein integraler Bestandteil der Untersuchung ist“, so Kosik.
Für die klinische Anwendung bedeutet dies gezieltes Training im Sinne von Zeit, Abstand und Abschirmung, d. h. konsequente Umsetzung des ALARA-Prinzips („As Low As Reasonably Achievable“). Klare Rollenverteilungen, definierte Wege und sogenannte „Hot“-Zonen, Quarantäne- und Aufenthaltsregeln sowie ein strukturiertes Dekontaminationsmanagement sind dabei essenzielle Bestandteile.
Planung wichtiger als Bleischürzen
Für Praxen, die den Einstieg in die PET/CT-Diagnostik planen, sind aus strahlenschutzrechtlicher Sicht mehrere Voraussetzungen zwingend zu erfüllen. Dazu zählen behördliche Bewilligungen und klar definierte Verantwortlichkeiten, ein strukturiertes Dosismanagement zur Einhaltung der Grenzwerte, ein durchdachtes
Raum- und Workflowkonzept mit Zonenregelungen, Quarantäne- und Aufenthaltsregeln sowie standardisierte Prozesse für Dekontamination und Entsorgung. Darüber hinaus sind verpflichtende Strahlenschutz-Fortbildungen einzuhalten.
In der Praxis zeigen sich bei neuen PET/CT-Anwendungen immer wieder typische Fehleinschätzungen. Ein häufiges Muster ist die Annahme, dass eine Bleischürze allein ausreichenden Schutz bietet. „Bei PET-Photonen mit 511 keV sind Standard-Röntgenschürzen weniger wirksam als Zeit, Abstand und Abschirmhilfen inklusive Spritzenschild“, warnt Kosik. Auch unklare Rollenverteilungen führen zu unnötig erhöhter Strahlenbelastung, wenn wenige Personen regelmäßig dosisintensive Aufgaben übernehmen. Eine konsequente Rotation der Arbeitskräfte kann hier die individuelle Jahresdosis deutlich senken. Oft wird zudem die Aufwachphase unterschätzt, da das Umlagern und Überwachen nach der Untersuchung länger und näher erfolgt als ursprünglich geplant. Ebenso wird der Dekontamination in manchen Fällen zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl Handschuhwechsel, Flächendesinfektion, Monitoring und korrekte Abfalltrennung zentrale Bestandteile des Strahlenschutzes sind.
Als zentrale Botschaft betont Kneissl: „PET/CT ist strahlenschutzrechtlich gut beherrschbar, wenn man verinnerlicht, dass der Patient die Hauptstrahlenquelle ist“, sagt sie. Bewilligungen, Auflagen, Rollenverteilungen, Dosimetrie und dokumentierte standardisierte Prozesse seien dabei entscheidende Instrumente zur Reduktion der Strahlenbelastung im klinischen Alltag.